EMA: EMA ist
eine VdS - anerkannte Einbruchmeldeanlage (Alarmanlage). Eine
Anlage für die automatische
Überwachung von Sicherungsbereichen auf unbefugtes Eindringen.
EMA-Ausrüstung:
Bei ausgerüsteten Anlageteilen
(z.B. einbruchhemmende Fenster und Türen, Wertschutzschränke) werden diese vom
Hersteller komplett mit EMA-Anlageteilen ausgerüstet, d.h. es werden alle
VdS-anerkannten EMA-Anlageteile eingebaut, verkabelt, eingestellt und auf
Funktion geprüft.
EMA-Vorrüstung:
Bei vorgerüsteten Anlageteilen
(z.B. einbruchhemmende Fenster und Türen, Wertschutzschränke) werden diese vom
Hersteller für die Aufnahme von EMA-Anlageteilen (Alarmanlageteile) sachgerecht
vorgerüstet. Bei einer Vorrüstung werden im Behältnis keine EMA-Anlageteile
(Teile/ Alarmanlage) eingebaut, sondern z.B. nur Bohrungen für die
Befestigung vorgesehen.
Emmission:
bedeutet das Ausströmen von
luftverunreinigenden
Schadstoffen in die Außenluft.
EMS:
EMS ist die Abkürzung für
Einbruchmeldesystem. Es ist die Gesamtheit der Anlageteile, die auf
funktionsmäßiges Zusammenwirken abgestimmt sind (z.B. Einbruchmeldezentrale,
Schalteinrichtungen, Einbruchmelder).
EN: EN ist die Abkürzung für Europa Norm, die Normen zur Typprüfung und
Zertifizierung von Geldschränken und Behältnissen.
Für die Typprüfung in den ECB - S anerkannten Prüflaboratorien und die
Zertifizierung werden ausschließlich die Anforderungen der relevanten
Europäischen Norm zugrunde gelegt.
Entwendung:
Mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen wird
bestraft, Entwendung ist die Wegnahme einer Ware von geringem Wert aus
Unbesonnenheit, aus Not oder zur Befriedigung eines Gelüstes. (Österreich: §
141 im StGB)
Entwicklungsstand der
Versicherungswirtschaft:
Kennzahlen des
versicherungswirtschaftlichen Entwicklungsstandes sind u.a. das
Prämienaufkommen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Prämienaufkommen pro
Kopf, aber auch das Verhältnis von Personen- zu Sachversicherungen
(Personenversicherung: Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung). Allgemein
wird davon ausgegangen, dass mit steigendem Wohlstand, vermehrter
wirtschaftlicher Aktivität und fortschreitender Arbeitsteilung der Bedarf an
Versicherungsschutz zunimmt.
ERB
(Abkürzung):
Ergänzende Bedingungen für die
Rechtsschutz
- Versicherung
Erbschaftssteuer-Versicherung:
liegt vor, wenn der
Versicherungsnehmer (im Rahmen
einer Lebensversicherung) verfügt, dass die Versicherungssumme im
Leistungsfalle (Ableben) vorrangig dem zuständigen Finanzamt zur Abdeckung der
anfallenden Erbschaftssteuer-Versicherung zur Verfügung gestellt wird, wodurch
der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme
erbschaftssteuerfrei bleibt.
Er- und Ablebensversicherung:
Die Er- und Ablebensversicherung
bietet zahlreiche Möglichkeiten und gilt als wichtigste Form der
Lebensversicherung. Mit der Kombination von Versicherungsschutz und
Kapitalaufbau ist für die Zukunft bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der
Versicherungssumme erfolgt 1. bei Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer oder 2. bei Tod des Versicherten
innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Das Kapital kann dabei
monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden.
Erschütterungsmelder:
Einbruchmelder, der die bei
einem Durchbruch oder Durchbruchversuch einer überwachten Fläche auftretenden
Erschütterungen erkennt und meldet.
Erstrisikoversicherung
(Versicherung auf erstes Risiko):
Wenn bestimmte Gefahren nach dem
Vertrag bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den
tatsächlichen Versicherungswert zu entschädigen sind, nennt man dies eine
Erstrisikoversicherung. Es gibt keinen Einwand der Unterversicherung.
Versicherung auf Erstes Risiko:
Viele Versicherungen bieten fixe Pauschalsummen an, bis zu denen jeder Schaden
(bei Einbruchdiebstahl und Beraubung bis zu den angegebenen Wertgrenzen) voll
ersetzt wird. Dies, um die Gefahr einer Unter- bzw. Überversicherung zu
vermeiden.
Erstversicherer - siehe Direktversicherer
von Ex bis European Certification -
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