Alles über Ausdrücke wie Einfärbesystem und Einsatzschrank im Wörterbuch, dem Sicherheits-Lexikon von Sicher Leben in Österreich auf stopp.at/Sicherheit

 

Sicher Leben in Österreich: Schutz und Sicherheit

 

Sicherheit in Österreich - Sicher Leben
                 
      Von Einbruch hemmend bis Einbruchdiebstahl  
                 
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Einfärbesystem: Einrichtung, mit der in einem definierten Gefahrenfall Gegenstände, z.B. Banknoten, durch die Auslösung eines Rauch- und / oder Farbstoffsystems gekennzeichnet werden. Durch die Einfärbung ist die Weitergabe der gefärbten Gegenstände (z.B. Banknoten) mit einem hohen Risiko verbunden. Außerdem ist die Auslösung selbst für den Täter ein unkalkulierbares Risiko und mit einem Überraschungseffekt verbunden.

 

Eingebrachte Sachen: im Sinne des §970 ABGB gelten Sachen als eingebracht, die dem Wirte oder einem seiner Leute übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht sind. Analoge Haftung für Fahrzeuge in hierfür vorgesehenen Aufbewahrungsräume (Garagen). Gilt nicht für "Speisegäste" (wohl im Zusammenhang mit einer Beherbergung), sonst nur für "Logiergäste".

 

Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht: Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist in Österreich mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

Einlösungsfrist: für ein Erstprämie (gem §38 VersVG) beträgt sie 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Zahlungsaufforderung, ansonsten bei Nicht- oder Spätzahlung Leistungsfreiheit eintreten kann. Wurde nur die reine Prämie (ohne Zinsen und Kosten) bezahlt, besteht Deckung: Bagatellregelung (nach §39a VersVG): 10% der Prämie, maximal € 60.- sind "folgenfrei". Analoge Regelung besteht auch für Folgeprämien (gem §39 VersVG).

 

Einmalerlag: Besondere Prämienzahlungsart in der Lebensversicherung. Ein (hoher) Betrag wird zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt.

 

Einmauerschrank: Einwandiger Stahlbehälter, dessen mehrwandige Tür mindestens der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24 992 entspricht. Das Behältnis muß  im Mauerwerk oder Boden fest verankert und nicht überstehend eingebaut sein. Alle Seitenwände sowie die Rückwand müssen von einem mindestens 100 mm dicken Betonmantel umgeben sein.

 

Einsatzschrank (Möbeleinsatzschrank): Ein Einsatzschrank oder auch Möbeleinsatzschrank genannt ist ein Schrank in verschiedenen Widerstandsgraden bzw. Sicherheitsstufen mit kleinen Abmessungen, der in Möbel oder hinter Wandverkleidungen fest eingebaut wird. Einsatzschränke können den Widerstandsgraden für Wertschutzschränke nach EN 1143-1 sowie den Sicherheitsstufen nach prEN 14 450 entsprechen.

 

Einwurfvorrichtung: Teil einer Tag-/Nacht-Tresoranlage (TNT), in die Kassetten, die Bargeld, Schecks oder sonstige Sachen enthalten, eingeworfen werden können. Die Einwurfvorrichtung ist über einen Fallschacht mit einem Kassettenaufnahmebehälter verbunden.

 

Elektromechanisches Sperrelement: Ein elektromechanisches Sperrelement ist ein Anlageteil, welches bei scharfgeschalteter Alarmanlage (EMA) das Öffnen von Zugängen verhindert (z.B. Sperrschloss, elektromechanischer Türöffner).

 

EKHG (Abkürzung): Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz

von EMA bis EX - weiter   Von einbruchhemmend bis Einbruchsdiebstahl

 

 

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