Alles über Zeichen auf der Hausmauer, bei der Klingel oder beim Briefkasten - Gaunerzinken und ihre Bedeutung auf www.stopp.at

 

Sicher Leben in Österreich: Schutz und Sicherheit

 

Sicherheit in Österreich - Sicher Leben
                 
      Von Gaunerzinken bis zum Gefahrenmelder  
                 
A im Sicherheitslexikon N im Wörterbuch       

Gaunerzinken: Schon im 16 Jahrhundert wurden von Landstreichern und Gaunern Haustüren mit speziellen Geheimzeichen, den so genannten Zinken markiert, um dem Nächsten einen Tipp zu geben, ob sich das Einbrechen oder Betteln lohnt. Auch heute verwenden Banden und Einbrecher diese Zeichensprache. Die grafischen Zeichen, die Gaunerzinken finden sich häufig an Eingangstüren, in der Ecke eines Briefkastens oder am Rand der Klingel oder einer Gegensprechanlage. Unscheinbare Zeichen, die nachkommende Diebe über das Ausspionierte informieren.  Siehe Abbildung Gaunerzinken.

 

Gebäudeschäden: Versichert sind im Rahmen der Hausratversicherung auch Gebäudebeschädigungen an Fenstern, Türrahmen, Türschlössern etc., wenn sie auf einen Einbruch oder Einbruchdiebstahl-Versuch zurückzuführen sind.

 

Gebündelte Versicherung: Von einer Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige Verträge, wie z.B.: die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich selbstständige Verträge. Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen und die Verträge können einzeln kündigen. z.B.: Hausrat- und Glasversicherung in einer Police, Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.

 

Gefährdungsgrad: Grad der Gefährdung eines Risikos, bestimmt durch die Zugänglichkeit (z.B. oberes Stockwerk), die Nachbarschaft (z.B. angrenzende Fremdgrundstücke, Fremdräume, Autobahnauffahrt), die örtliche Lage (z.B. Wohngegend, Industriegebiet) und die Begehrlichkeit der vorhandenen Sachen.

 

Gefahrenerhöhung: Als Erhöhung einer Gefahr gilt jeder Umstand, der den Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher macht als vorher.

 

Gefahrengemeinschaft: Basis des Versicherungswesens. Eine Gruppe von Personen fühlt sich von gleichartigen Gefahren bedroht und möchte sich vor den Risiken des Eintritts schützen. Die Versicherung übernimmt gegen Bezahlung von Beiträgen die Absicherung dieser Risiken. Die Gemeinschaft wird daher als ein einziger Gefahrenträger organisiert und das finanzielle Risiko auf alle aufgeteilt.

 

Gefahrenmeldeanlage (GMA): Anlage, die Gefahren automatisch oder nichtautomatisch meldet (z.B. Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage).

 

Gefahrenmelder: Melder einer Gefahrenmeldeanlage, die zur Erkennung von Bränden, Überfällen und Einbrüchen dienen.

 

Gefahrenmeldung: Meldung auf Grund einer Gefahr, z.B. eines Einbruchs.

 

Geldautomat (GAA): Automat zur Aus- sowie ggf. Einzahlung von Geld und/oder Werten. Ein Geldautomat kann mit einem Wertschutzschrank für Geldautomaten (Geldschrankeinheit) als mechanischer Schutz gegen Einbruchdiebstahl ausgerüstet werden.

 

Geldautomatensysteme: Komplett ausgestattete und überwachte Geldautomaten, in denen zusätzlich zum Wertbehälter auch der Ein- und Auszahlungsteil sicherungstechnisch geregelt ist.

 

von gepanzerter Geldschrank bis GSM - weiterweiter mit G im Sicherheitsteil

 

 

Seitenbeginn

 

 

 

Ihre Werbung im Sicherheitslexikon

Informationen: >>>

 

 

 

Impressum              Startseite

 
  B im Sicherheitsalphabet O in der Erklärung
  C im Sicherheitslexikon P im SicherheitsABC
  D in der Sicherheitserklärung Q im SicherheitsABC
  E im Sicherheitswörterbuch R im Sicherheitswörterbuch
  F im Sicherheitslexikon S im ABC
  G im Sicherheitsteil T im PortalABC
  H im Sicherheitswörterbuch U im Wörterbuch
  I im Wörterbuch V im Sicherheitslexikon
  J im Lexikon W im Erklärungsteil
  K in den Erklärungen X im Sicherheitsteil
  L im Sicherheitsbuch Y im SicherheitsABC
  M im Sicherheitsthema Z im Sicherheitswörterbuch