Generalpolizze:
Besondere Form einer laufenden
Versicherung,
speziell in der Transport-Versicherung. Der Versicherer ist damit
verpflichtet, dem VN zB für eine Warenversicherung im voraus, innerhalb der im
Vertrag festgelegten Grenzen (Warenart, Reisewege, Transportmittel und
maximale Versicherungssumme) für sämtliche Warentransporte Deckung zu
gewähren. Der VN ist dafür verpflichtet, alle durchgeführten Transporte in ein
"Anmeldebuch" laufend einzutragen und dem Versicherer die jeweils voll
geschriebenen Seiten vorzulegen. Einzelanmeldungen sind damit nicht
erforderlich. Die Prämienabrechnung erfolgt nachträglich zu vereinbarten
Zeiträumen.
Generationenvertrag:
Der Generationenvertrag ist kein
Vertrag im rechtlichen Sinn. Er besagt, dass die aktiv im Berufsleben
Stehenden mit ihren Beiträgen für den Unterhalt (=Pensionen) der Rentner
sorgen. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später in gleicher Weise für
sie gesorgt wird.
Gepanzerter Geldschrank:
Mehrwandiges
Behältnis, das nicht nach den Gütebedingungen der Forschungs- und
Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e. V. (FuP) gebaut und nicht
nach Prüfvorschriften der FuP geprüft ist. Er muss ein Mindestgewicht von 300 kg
haben, nach 1950 gebaut und vom Hersteller als feuer-, sturz-, einbruch-,
spreng-, schmelz- und schneidbrennsicher bezeichnet sein.
Gewalt:
Unter einfacher Gewalt versteht man die körperliche
Krafteinwirkung auf einen mechanischen Widerstand, bei der keine Hilfsmittel zur
Anwendung kommen und die das Überwinden des Widerstandes zum Ziel hat.
Gewinnbeteilung:
Vertraglich vereinbarte
Beteiligung des Versicherungsnehmers am Überschuss des Direktversicherers. Sie
setzt voraus, dass der Versicherer in dem betreffenden Versicherungszweig
einen Überschuss erzielt hat. Gerade bei kapitalbildenden Versicherungen
(Lebensversicherung) ist der Überschuss zu einem guten Teil von den auf den
Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig. Der Versicherungsnehmer hat laut
§ 18b Abs 1 Z 6 VAG idF der VAG Novelle 1996 das Recht über die Berechnung der
Gewinnbeteiligung informiert zu werden.
Glasbruchsensoren:
Die Detektion von
Einschlagen einer Scheibe kann mittels eines akustischen Glasbruchmelders oder
mittels Glasbruchmeldern, die direkt an der Scheibe angebracht sind detektiert
werden. Der Akustische Glasbruchmelder arbeitet mit einem eingebauten Mikrofon,
dass die Frequenz von Glasbruch wahrnimmt. Glasbruchmelder, die direkt
angebracht werden, detektieren die Schwingung bei Einschlagen der Scheibe.
Gliedertaxe:
Tabelle zur Bewertung (in %)
einer Invalidität
im Rahmen einer privaten Unfallversicherung im Falle eines vollständigen bzw
teilweisen Verlustes eines Körper- oder Sinnesorganes.
Große
Havarie:
Dabei handelt es sich um
Schäden und Aufwendungen (in der Transportversicherung - Seeschifffahrt), die
vom Schiffsführer als notwendig erachtet werden, eine unmittelbar Schiff und
Ladung gemeinsam drohende Gefahr abzuwenden. Die dabei entstehenden Kosten
werden von den Beteiligten (Schiff, Ladung und Fracht) gemeinsam entsprechend
ihren anteiligen Werten getragen, sofern von Schiff und Ladung
wenigstens
Teile gerettet sind.
Grüne
Karte:
Diese wird vom zuständigen
Kfz-Haftpflicht-Versicherer auf Grund eines Internationalen Abkommens für ein
in Österreich zugelassenes Fahrzeug ausgestellt, womit bestätigt wird, dass in
den darin angeführten Ländern Versicherungsschutz im Umfange des jeweiligen
Landes gegeben
ist. Von vielen Staaten (sicher auch innerhalb des EU-Raumes) wird das
amtliche Kennzeichen als ausreichender Nachweis eines bestehenden
Versicherungsschutzes anerkannt.
GSM-Modul:
Das GSM-Modul
ermöglicht es, die Alarmanlage über ein Mobilfunknetz zu bedienen.
Ferngesteuertes Aktivieren des PowerMax –Systems,
Fernüberwachung des PowerMax -Systems
(Status, Störungen).
Sprachanruf und SMS an je 4 Telefonnummern.
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