Haftung:
bedeutet
Schadenersatzverpflichtung
gegenüber
einem geschädigten (s. dort) Dritten, wenn im Gesetz bzw Vertrag vorgesehen (
s. auch DECKUNG).
Hakenlast-Versicherung:
ist eine sinnvolle Ergänzung zu
einer Transport-
bzw Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Güter, die durch
Hebevorgänge (zB Kran udgl.) bewegt werden. Der Versicherungsschutz umfasst
sowohl den Sachschaden (am bewegten Gut) als auch einen daraus entstandenen
Sachfolgeschaden.
HAUS-HAUS:
durchgehende
Transportversicherung ab
Beginn des Transportes
(vom Verkäufer) bis zum endgültigen Bestimmungsort (Käufer)
Hausratversicherung:
Bewegliches Hab und Gut ist
Gefahren ausgesetzt: Durch Feuer, Blitz, Sturm, Wasser und Einbruchsdiebstahl
kann großer Schaden entstehen. Die Hausratversicherung schützt vor den
finanziellen Folgen. Sie übernimmt auch Kosten, um den Schaden gering zu
halten oder zu beseitigen - zum Beispiel Aufräumungskosten.
Havariekommissar:
Eine vom Versicherer
bevollmächtigte neutrale
Person oder Firma, den am Schadensort eingetretenen Schaden der Ursache und
Höhe nach festzustellen - im Regelfalle ohne Vollmacht für Anerkennung oder
Auszahlung des Schadens, häufig in der Transport- oder Montageversicherung.
Hehlerei:
Wer Diebesgut verkauft, ohne selbst in dem Fall Dieb zu sein,
oder sonst zwecks Verwertung weiter verbreitet oder den Täter dabei unterstützt,
erbeutete Sachen zu verheimlichen oder zu verwerten, ist ein Hehler.
(Österreich: § 164 im StGB)
Hybrid:
Dieser Ausdruck sagt
aus, dass es möglich ist einzelne Alarm-Sensoren der Alarmanlage mittels Funk
oder durch Verdrahtung mit der Alarm-Zentrale verbinden zu können. Somit kann
das System komplett Verdrahtet sein, komplett über Funk arbeiten oder gemischt
werden.
Hypothekargläubiger:
Hypothek ist ein
Grundpfandrecht, das ist
eine dingliche
Grundstücksbelastung zur Sicherung einer Forderung. Gewährt zB eine Bank einem
Versicherungsnehmer einen Kredit, so lässt sie sich zur Sicherung ihrer
Forderung ins Grundbuch eintragen und ist somit Hypothekargläubiger. Darüber
hinaus wird sich - im Regelfalle - die Bank auch die Auszahlung einer
Versicherungsleistung (nach einem Feuerschaden) beim zuständigen Versicherer
absichern lassen = VINKULIERUNG - (s. auch) SPERRSCHEIN.
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