Alles über Erklärungen zu den Themen Sicherheit und Versicherung: von Ladendiebstahl über Lauschangriff, bis zur linienförmigen Überwachungscharakteristik.
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Von Ladendiebstahl bis zu Lauschangriff | ||||||||||
Ladendiebstahl: In der Regel handelt es sich bei Ladendiebstahl um einen Diebstahl von Gütern mit geringem Wert bis ca. 250 Euro. Im Einzelhandel, bzw. im Selbstbedienungseinzelhandeln machen Ladendiebstähle den größten Anteil der Inventurdifferenz aus, zu denen auch betrügerische Wareneingangskontrolle und Manipulationen bei der Preisauszeichnung beitragen. Siehe Ladendiebstahl.
Lauschangriff: Werden Menschen mittels Wanzen, Telefon abhören oder Handy anzapfen belauscht und abgehört, ist dies ein Lauschangriff. Als Motive für Lauschangriffe gelten zum Beispiel Werks-Spionage, Mitarbeiter-Sabotage, Sabotage nach Kündigungen oder Versetzungen, reine Neugier, Profilierungssucht und im privaten Bereich Kontrolle und Eifersucht.
Leasing: engl. Verpachtung, Vermietung (häufig bei KFZ)
Leckage: Verlust, Ausrinnen von Flüssigkeiten durch Risse (Leck) aus Behältern.
Legalzession: s. REGRESS
Leibrente: Eine Leibrente ist eine Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis (üblicherweise dem Tod des Empfängers der Rente) gezahlt wird.
Leistungen: Versicherungsleistungen sind Aufwendungen auf Grund des Eintrittes des Versicherungsfalles (eines Schadens bzw. des Erreichens des Vertragszieles wie z.B. in der Lebensversicherung). Siehe dazu auch: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung - RLVVU vom 4. Dezember 1992, BGBl. 757/1992 idF der Verordnung vom 7. Februar 1995, BGBl. Nr. 97/1995. Von den Leistungen sind die abgegrenzten Leistungen zu unterscheiden. Das sind jene Aufwendungen für Leistungen, welche dem jeweiligen Rechnungsjahr zuzurechnen sind: also unter Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzung für noch nicht erledigte Schäden. In den Statistiken werden die im direkten inländischen Geschäft erbrachten sowie die abgegrenzten Leistungen aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen ausgewiesen.
Liberalitätsentschädigung: Im Gegensatz zu einer Kulanzentschädigung: Gewährung einer Versicherungsleistung ohne dass ein Anspruch besteht und ohne dass kaufmännische Überlegungen seitens des Versicherers gegeben sind.
Liebhaberwert: Ist ein besonderer Wert einer Sache, der über den allgemeinen Wert hinausgeht und (in Geld) nicht kalkulierbar ist, da dieser nur auf einem persönlichen Interesse beruht (z.B. Andenken, als (Familien-) Fotos und ähnliches) und somit nicht versicherbar ist. Ausnahme: versicherbar dann, wenn sich innerhalb eines Kreises von Liebhabern für eine Sache ein Marktpreis bildet.
Linienförmige Überwachungscharakteristik: Die linienförmige Überwachungscharakteristik ist die Eigenschaft eines Einbruchmelders, bei dem die Änderung physikalischer Größen beim Durchdringen einer Linie erkannt und bewertet wird (z.B.: Lichtschranken)
LGBL: Landesgesetzblatt
LG für ZRS: Landesgericht für Zivilrechtssachen
LV Abkürzung für Lebensversicherung: Lebensversicherung
LuftVerkG: Luftverkehrsgesetz
Informationen: >>>
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