Meldebereich:
Der Meldebereich, das sind Abschnitte von Gebäuden und Räumen,
die der eindeutigen Kennzeichnung der Herkunft von Meldungen dienen.
Melder für
Gefahren- und Notzustände:
Melder einer Gefahrenmeldeanlage, die zur Früherkennung von
Wasser- und Gaseinbrüchen, gefährlichen Temperaturüber-/-unterschreitungen, u.ä.
dienen.
Meldergruppe:
Zusammenfassung von Meldern eines Meldebereiches, für die eine eigene Anzeige
für Meldungen in der Gefahrenmelderzentrale vorhanden ist, mit dem Ziel, den
Meldungsort zu kennzeichnen.
Meldung:
Die durch ein Anlageteil abgegebene Information. Es wird
unterschieden zwischen Gefahrenmeldungen, Störungsmeldungen und
Zustandsmeldungen.
Makler:
sind gewerblich befugte (vom
Versicherer unabhängige)
Vermittler für Versicherungsgeschäfte.
Mehrfachversicherung:
Wenn ein VN für
dasselbe Interesse (Risiko) und dieselbe Gefahr bei mehreren VR Verträge
abschließt, ohne dass die VS den (s. a. VERSICHERUNGSWERT) übersteigen,
spricht man von einer Mehrfach- oder Mitversicherung (§ 58 VersVG).
Übersteigen die VS den Versicherungswert, so handelt es sich um eine
Doppelversicherung (Regelung §§ 59 und 60).
Merkantiler Minderwert:
Wertminderung, die trotz
Reparatur eines Unfall-Kraftfahrzeuges
eintritt, insbesondere bei neuwertigen Fahrzeugen. Man geht davon aus, dass
eine unfallbedingte Reparatur den allfälligen Verkaufserlös mindert.
MG (Abkürung):
Mietengesetz
Mitarbeiterüberwachung durch Videokameras:
Die offene Überwachung von Mitarbeitern durch Videokameras ist,
soweit es um den Schutz vor Straftaten geht, problemlos.
Z.B. bei Bankschaltern oder Kassen. Die Überwachung und Kontrolle
von Mitarbeitern durch verdeckte Kameras, ist nur möglich, wenn es um konkrete
Straftaten geht, die anders nicht aufgedeckt werden können.
Mitversicherung:
Beteiligung mehrerer
Direktversicherer am gleichen Risiko.
Monatliches Bruttoeinkommen je unselbständig Erwerbstätigem:
Es handelt sich dabei um die
Brutto-Einkünfte der Arbeiter und Angestellten aus ihrem Arbeitsverhältnis,
einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Familienbeihilfen
und die betreffenden Fondsbeiträge gehören nicht dazu.
MUM (Abkürung):
engl. für Monetary Union Member -
Mietgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
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