Schadenabwicklung:
Behandlung bzw. Bezahlung von
Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden Erledigung.
Schadenaufwand:
Gesamtheit der Schadenzahlungen
vor der Veränderung der Schadenrückstellung eines Geschäftsjahres.
Schadenbedarf:
Es handelt sich dabei um einen
Begriff aus der Beitragskalkulation.
1. Durchschnittlicher Schadenaufwand pro Risiko in einem Jahr
2. Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in
einem Jahr
Schadendurchschnitt:
Darunter versteht man den
durchschnittlichen Schadenaufwand (bezahlt oder zurückgestellt) je
Schadenfall.
Schadenfälle:
a) Angemeldete Schadenfälle:
Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht auf
das Jahr, in dem sich der Schaden ereignet hat (auch wenn keine Zahlung zu
erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das
übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
b) Angefallene Schäden:
Die Anzahl der für das Kalenderjahr als Ereignisjahr gemeldeten Schäden unter
Berücksichtigung der Spätschadenreserve entsprechenden Anzahl von
Schadenfällen (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei
dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer
Betracht bleiben.
Schadenhäufigkeit:
Darunter versteht man die Anzahl
der Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risken (Angabe in
Promille).
Schadenminderungspflicht:
Nach §62 VersVG ist der
Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den
Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern und
dabei
die Weisungspflicht des Versicherers zu beachten. Unter Rettungspflicht fallen
nur Aufwendungen, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu
decken hätte. Aber immer: Personenschutz geht vor Sachschutz
Schadenrückstellung:
Rückstellung für bereits
eingetretene, aber noch nicht erledigte Schäden.
Schadensatz:
Versicherungsleistungen in der
Schaden- und Unfallversicherung im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie.
Scharfschalten, extern:
Durchschalten der EMA
(Alarmanlagen) oder von Teilen der Anlage zu den Extern- und
Fern-Alarmierungseinrichtungen.
Scharfschalten, intern:
Durchschalten der
Anlage oder von Teilen der Anlage zu den internen Alarmierungs-Einrichtungen.
Schlüsselschrank:
Der
Schlüsselschrank ist ein organisatorisches Mittel zur Ordnung Ihrer Schlüssel.
Herausnehmbare Hakenleisten und farbliche Kennzeichnung aus sind die
Hauptmerkmale.
Schlüsseltresor:
Der
Schlüsseltresor für eine gesicherte und organisierte Aufbewahrung und Ordnung
Ihrer Schlüssel.
Schwankungsrückstellung:
Sie wird auch "Reserve zum
Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs" genannt. Diese Reserve dient in
Jahren überdurchschnittlich hohen Schadenanfalles dem Ergebnisausgleich der
betroffenen Sparten.
Schwerpunktmäßige Überwachung:
Überwachung von
Teilen eines Sicherungsbereiches (z.B. mit Bewegungsmeldern), in denen
gefährdete (hoch begehrliche) Gegenstände konzentriert sind.
Selbstbehalt:
ist die Form einer
Selbstbeteiligung, bei
der der VN einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz am eingetretenen Schaden
selbst zu tragen hat (s. auch FRANCHISE).
Sicherheitsbestimmende Funktion:
Funktion, bei der
sich eine bestimmte Einwirkung (z.B. Sabotage, Fehlbedienung)
sicherheitsgefährdend auswirken kann.
Sicherheitsdirektion:
Die
Sicherheitsdirektion ist in Österreich eine Sektion des Bundesministerium für
Inneres. In der Sicherheitsdirektion sind verwaltungspolizeiliche,
kriminalpolizeiliche und staatspolizeiliche Abteilungen eingerichtet.
Sicherheitsgefährdend:
Eine Auswirkung (z.B.
Funktionsstörung) ist sicherheitsgefährdend, wenn die Erfüllung der
Sicherheitsaufgabe einer EMA gefährdet, aber noch nicht gemindert ist.
Sicherheitsmindernd:
Eine
Auswirkung (z.B. Funktionsstörung) ist sicherheitsmindernd, wenn die Erfüllung
der Sicherheitsaufgabe einer EMA gemindert ist.
Sicherheitsrat:
Der Sicherheitsrat, ist als Weltsicherheitsrat das Hauptorgan der
Vereinten Nationen.
von Sicherheitstechnik bis System-Bedienteil
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