Banktresor:
Ein Banktresor ist ein Wertschutzraum, in dem
ausschließlich geldinstitutseigene Werte gelagert werden.
Baukostenindex / Teilindex Baumeisterarbeiten:
Der Index der Baumeisterarbeiten (ÖSTAT),
der auch als Baukostenindex (OeNB) bezeichnet wird, ergibt sich aus der Summe
der Aufwendungen für Arbeit und für Baustoffe inklusive MwSt für eine 50 m2
Einheit eines Wohnungsrohbaues für Wien mit einem umbauten Raum von 300 m3. Er
wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt (1945 = 100,0) und trägt auch
den Namen "Maculan-Index". 1991 erfolgte eine Modifizierung und Umbasierung
des "Maculan-Index" auf Basis 1990 = 100,0. Um die Kontinuität zu wahren,
wurde an der Systematik der Indexberechnung, das heißt der Errechnung des
Indexwertes "Baumeister" bzw. "Gesamtbau", prinzipiell festgehalten. Um den
Vergleich mit anderen Preisindizes zu erleichtern, wird er im Statistikteil
auf Basis 1986 = 100,0, ab dem Jahr 2001 auf Basis 2000 = 100,0 wiedergegeben.
Bauwesenversicherung:
auch Bauleistungsversicherung
genannt.
Es handelt sich um eine kombinierte (gebündelte) Sachversicherung gegen
unvorhergesehene Bauunfälle während der Bauphase an der versicherten
Bauleistung und an der zugehörigen Baustelleneinrichtung (völlige oder
teilweise Zerstörung). Sie kann vom Bauherrn oder auch vom Bauunternehmer
abgeschlossen werden.
Bedrohung:
Eine
Bedrohung ist ganz allgemein ein Umstand oder Ereignis, durch das ein Schaden
entstehen kann. Der Schaden bezieht sich dabei auf einen konkreten Wert wie
Vermögen, Wissen, Gegenstände oder Gesundheit. Übertragen in die Welt der
Informationstechnik ist eine Bedrohung ein Umstand oder Ereignis, das die
Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Informationen so gefährden
kann, dass dem Besitzer der Informationen ein Schaden entsteht.
Bedrohungsmeldung:
Spezielle Art einer
Überfallmeldung, die von Personen im aktuellen Fall einer Bedrohung, z.B. im
Zusammenhang mit der Betätigung einer Schalteinrichtung, ausgelöst werden kann
und unabhängig vom Schaltzustand der EMA zu einem Fernalarm führt. Siehe auch
Personenalarm.
Begünstigung oder Bezugsberechtigung:
liegt vor, wenn eine Lebens-
oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird, d.h., der
Versicherungsnehmer bestimmt, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit
erhalten soll.
a) Widerruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer jederzeit
(praktisch täglich neu bestimmt werden
b) Unwiderruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer nur mit dessen
Zustimmung geändert werden Bereicherungsverbot In der gesamten
Schadensversicherung
gilt gemäß §55 VersVG das Bereicherungsverbot, d.h., auch wenn die
Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts
des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem
Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des effektiven Schaden zu ersetzen.
Beteiligungen:
Beteiligungen sind Anteile oder
Stimmrechte an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen
Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen zu
dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft
sind oder nicht. Dies gilt in gleicher Weise für Anteile an Unternehmen, deren
wesentlichstes Ziel die Venture-Finanzierung darstellt. Als Beteiligung gelten
im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft,
deren Nennbeträge insgesamt 25 % des Nennkapitals dieser Gesellschaft
erreichen.
Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer
Personengesellschaft des Handelsrechts gilt stets als Beteiligung; für andere
Beteiligungen an Personengesellschaften des Handelsrechts gilt der erste
Absatz sinngemäß.
Beteiligungsunternehmen:
Beteiligungsunternehmen sind
Unternehmen, an denen das bilanzierende Versicherungsunternehmen eine
Beteiligung hält oder Unternehmen, die am bilanzierenden
Versicherungsunternehmen eine Beteiligung halten.
Betriebliche
Kollektivversicherung:
Die "Betriebliche
Kollektivversicherung" ist seit September 2005 als Alternative zur Veranlagung
bei Pensionskassen möglich und wurde zur Stärkung der "zweiten Säule"
eingeführt. Die Betriebliche Kollektivversicherung ist als Lebensversicherung
mit Zinsgarantie eine besonders sichere Form der Altersvorsorge und kann von
Betrieben daher besonders gut als weiteres Instrument der
Mitarbeitermotivation benützt werden.
Betrug:
Der § 146 StGB
lautet: Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen
Dritten
unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über
Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen
oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Unterschieden wird
zwischen schweren Betrug (§147 StGB), gewerbsmäßigen Betrug (§148 StGB) und
Notbetrug (§150 StGB).
Bildungsakademie der
Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV):
Das Bildungsakademie ist
satzungsgemäß ein Verein mit Sitz in Wien. Der Tätigkeitsbereich erstreckt
sich über das gesamte Bundesgebiet. Die Errichtung von Landesstellen, die
Gründung von regionalen und überregionalen Institutionen, Vereinen usw., die
eine vergleichbare Zielsetzung haben, ist möglich. Als Geschäftsjahr gilt das
Kalenderjahr (§ 1).
Der Zweck des Vereins ist
-
Die Aus- und Weiterbildung der
in der österreichischen Versicherungswirtschaft tätigen Menschen
-
Die Umschulung Erwachsener,
die nach anderweitiger Berufsausbildung erst in späteren Lebensjahren in
der Versicherungswirtschaft tätig werden möchten
-
Die Ausbildung von Fachleuten,
die in der Wirtschaft und im Bildungswesen mit Versicherungsfragen befasst
sind (§ 2)
Die Mitglieder des Vereines
gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, korrespondierende und
Ehrenmitglieder (§ 4 Z 1; Definition siehe § 4 Z 2 bis Z 6)
Bindungsfrist:
Neuregelung ab 1.1.1 995 (nicht
für Anträge davor) durch den neuen §1a VersVG: Dieser stellt klar, dass
grundsätzlich die maximal zulässige Bindungsfrist mit 6
Wochen
begrenzt ist, sofern der Antrag auf einem vom Versicherer verwendeten
Formblatt gestellt wird. Eine längere Bindungsfrist ist nur rechtskräftig,
wenn sie im einzelnen ausgehandelt wird.
Bonus-Malus-System:
Bei einem Bonus-Malus-System
richtet sich die Prämienbemessung nach dem Schadenverlauf während einer
Beobachtungsperiode. Bei Schadenfreiheit sinkt die zu leistende Prämienzahlung
stufenweise bis zu einem festgelegten Bruchteil der Tarifprämie; bei Schäden
steigt die zu leistende Prämienzahlung nach und nach zu einem festgelegten
Vielfachen der Tarifprämie. Zum Bonus-Malus-System siehe auch: § 10 KHVG 1987
(BGBl. 296/1987) und VO d. BMF vom 27.7.1987 (BGBl. 369/88) idF BGBl.
108/1988, sowie Baran, P./Braumüller, P: Die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. - Wien 1991.- 436 S.
Brandschutzkassette
mit Feuerschutz: Diese Brandschutzkassetten bieten Ihnen einen
preiswerten Feuerschutz für alle wichtigen Papiere und wertvollen Dinge, die Sie
schützen wollen.
Bruchteilversicherung:
bedeutet, dass nur ein
Bruchteil (in %) des
Gesamtwertes (zB bei großen Warenlagern) versichert wird, vor allem in der
Einbruchdiebstahl - bzw Leitungswasser - Versicherung
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen:
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
umfasst alle im Inland erstellten, zur Endverwendung (privater und
öffentlicher Konsum, Lagerveränderung, Brutto-Anlageinvestitionen usw.)
bestimmten Güter und Dienstleistungen, gleichgültig, ob von Produzenten mit
Sitz im In- oder Ausland erzeugt. Näheres zum Begriff des BIP siehe auch:
Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hg.): Österreichs Volkseinkommen
1970-1980. - Wien 1979. (Beiträge zur österreichischen Statistik; Heft 635).
Bündelversicherung:
Ist der Zusammenschluss
mehrerer
Versicherungssparten in
einer Polizze.
BUFT
(Abkürzung):
Betriebsunterbrechungsversicherung
für
Freiberuflich Tätige
BUV
(Abkürzung):
(BU) Betriebsunterbrechungs-Versicherung
BVB
(Abkürzung):
Besondere Versicherungs-Bedingungen
sind solche Versicherungs-Bedingungen, die keine Allgemeinen
Versicherungs-Bedingungen darstellen, sondern nur auf einen Einzelvertrag oder
eine bestimmte Zahl einzelner Verträge abgestimmt sind.
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